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3. Wettkampfprogramm Das Wettkampfprogramm besteht aus einem Mehr-kampf (Kategorie P1 - P6), einem integrierten Mannschaftswettkampf (Kategorie P1 - P4) und den Gerätefinals in den Kategorien P4 + P6. Für die Mannschaftsrangliste der entsprechenden Kategorie wird das Total der Mehrkampfergebnisse der drei vorgängig bezeichneten Turnerinnen pro Kantonal-/Regionalverband gewertet. Für die jeweiligen Gerätefinals qualifizieren sich die sechs besten Turnerinnen plus 2 Reserveturnerinnen mit den höchsten Noten pro Gerät. 5. Rangfolge Für alle Rangierungen und die Qualifikationen gel-ten die Ex Aequo-Regeln (OS-Version) der FIG. 6. Auszeichnungen Der Titel “Schweizer Meisterin P...” wird in den ent-sprechenden Kategorien im Mehrkampf, dem Mannschaftswettkampf und den Gerätefinals an die bestklassierten Turnerinnen bzw. Mannschaften vergeben. Der Titel “Schweizer Junioren Meisterin” wird den Gewinnern der Kategorie P6 (Mehrkampf und Gerätefinals) zuerkannt. Im Mehrkampf werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 8 Diplome abgegeben. In den Gerätefinals werden je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille und für die Ränge 4 bis 6 Diplome abgegeben. Im Mannschaftswettkampf erhalten die Turnerinnen der drei erstklassierten Mannschaften je eine Gold-, Silber- und Broncemedaille. Die Sieger des Mannschafts-wettkampfes in den Kategorien P1 - P4 erhalten je einen Wanderpokal. Dieser bleibt im Besitze der Mannschaft, die ihn dreimal in Folge gewinnt. 7. Wettkampfbestimmungen 7.1. Turnkleidung Die Turnerinnen haben in neutralen Tenues oder Vereinstenues zum Wettkampf anzutreten. Ansons-ten gelten die Wettkampfvorschriften der FIG. Es gelten die Richtlinien betr. Werbung des STV. Verstösse werden mit einem Abzug von 0.2 Punkten pro Gerät geahndet. Zu den Siegerehrungen erscheinen die Turnerinnen in der Wettkampf-bekleidung.
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7.2. Startreihenfolge Der Gerätewechsel erfolgt in olympischer Reihen-folge. Die Startreihenfolge im Mehrkampf erfolgt nach den Vorschriften der FIG. Die Startreihenfolge in den Gerätefinals wird wenn möglich ausgelost. 7.3. Teilnahme an den Gerätefinals Die Qualifizierten für die Gerätefinals gelten als angemeldet. Für die Gerätefinals können sich nur Turnerinnen qualifizieren, welche den kompletten Mehrkampf absolviert haben. Für den Sprung gel-ten für die Qualifikation und den Final folgende Anforderungen: P4: 2 Sprünge aus verschiedenen Sprunggruppen; P6: 2 Sprünge gem. Wertungsvorschriften FIG. Abmeldungen müssen bis eine Stunde nach dem Mehrkampf erfolgen. Die zwei Ersatzturnerinnen müssen sich bis zum Ende des Einturnens bereithalten, um ausfallende Finalteilnehmer zu ersetzen. 7.4. Bodenmusik Die Musik muss am Anfang der Seite A der Kassette abspielbereit sein. Musikträger und Hülle müssen deutlich mit Name, Vorname und Verein der Turnerin bezeichnet sein. Auf dem Musikträger darf sich nur eine einzige Musik befinden. Der Leistungssportausweis muss ersichtlich sein. 7.5. Rechte und Pflichten der Trainer und Turner Pro Verein ist nur ein Trainer in Sportbekleidung auf dem Wettkampfplatz zugelassen. Falls Turnerinnen aus dem gleichen Verein in verschiedenen Gruppen eingesetzt sind, ist pro Gruppe ein Trainer des gleichen Vereins zugelassen. Die Hilfe der angestellten STV-Trainer ist erlaubt. Undisziplinertes bzw. unsportliches Verhalten der Turner/-innen wird als Regelverstoss ausgelegt und jedes Mal mit einem Abzug von 0.2 Punkten bestraft. Die Trainer werden aufgefordert, ihre Turnerinnen in sportlich fairer Weise zu führen.
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