1. Der Infostand dient als zentrale Melde- und Informationsstelle (079 575 06 72). Alle Zeitverschiebungen werden angeschlagen.
2. Der Transport zwischen Wettkampfhalle und Einturnhalle erfolgt ausschliesslich mittels Shuttlebus. Der Fahrplan ist beim Infostand angeschlagen.
3. Sämtliche Geräte in der Wettkampf- und Einturnhalle werden durch die Wettkampfleitung gemäss den Richtlinien der gültigen Gerätevorschriften (WKP 2006 und FIG) kontrolliert und abgenommen. Jegliche Änderungen an den Grundeinstellungen der Geräte sind untersagt. Die Höhenverstellung des Stufenbarrens hat über den Wettkampfleiter oder die Kampfrichterchefin des Stufenbarrens bzw. über den Verantwortlichen der Einturnhalle zu erfolgen.
4. Die Turnerinnen aller Programme haben sich bezüglich Einturnen und Besammlung an den Zeitplan zu halten.
5. Die Anmeldezeiten gemäss Zeitplan sind einzuhalten. Zu spät angemeldeten Turnerinnen kann der Start verweigert werden.
6. Mit der Anmeldung beim Infostand ist der beschriftete Tonträger für die Bodenmusik mit gültigem Leistungssportausweis abzugeben. Musikkassetten sind dabei an den Anfang zu spulen. Nach dem Wettkampf können die Tonträger wieder beim Infostand abgeholt werden.
7. Wird eine CD abgegeben, ist während der Bodenübung eine Musikkassette bereitzuhalten.
8. Das körperliche Aufwärmen und das geführte Einturnen erfolgen gemäss Zeitplan in der Einturnhalle. Den Weisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
9.
Die Einturnzeit pro Turnerin während des Wettkampfes beträgt in den
Programmen P3 bis P6 30 Sekunden pro Gerät bzw. 50 Sekunden am Stufenbarren.
In den Programmen P1 bis P2 steht keine Einturnzeit zur Verfügung.
10. Während des Wettkampfes sitzen die Turnerinnen auf den für sie zur Verfügung stehenden Bänken. Turnerinnen, die den Wettkampf beendet haben oder auf ihren Einsatz warten, halten sich mit ihren Trainern ausserhalb der Wettkampffläche auf.
11. Die Gerätewechsel erfolgen geordnet nach Musik.
12. Zum Rangverlesen erscheinen alle Turnerinnen im Wettkampftenue.
13. Bei Abmeldung einer Turnerin wird keine Entschädigung zurückerstattet. Jede angemeldete Turnerin, für die das Startgeld bezahlt wurde, hat Anspruch auf den Einheitspreis.
14. Die Versicherung ist Sache der Turnerinnen
15. Bei Diebstählen wird jede Haftung abgelehnt.